Fristen und Grenzwerte 2027 für Betriebe
Die Stichtage und Beträge, die für Betriebe mit 5 bis 250 Beschäftigten zum Jahreswechsel wichtig sind, jeweils mit Rechtsgrundlage. Ändert sich etwas, passen wir die Seite an und vermerken den Stand.
Übersicht
| Thema | Was gilt | Zeitraum | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| E-RechnungRechnungen an andere Unternehmen im Inland | Ausstellen strukturierter E-Rechnungen Pflicht bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr. Ab 2028 für fast alle Unternehmen. | ab 01.01.2027 | § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG |
| MindestlohnVolljährige sowie Minderjährige mit Berufsabschluss; Ausnahmen in § 22 MiLoG | 14,60 € brutto je Stunde, nach 13,90 € im Jahr 2026 | ab 01.01.2027 | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
| Minijob-Grenzegeringfügig entlohnte Beschäftigung | 633 € im Monat, nach 603 € im Jahr 2026Minijobs 2027 im Detail | ab 01.01.2027 | § 8 Abs. 1a SGB IV |
| Minijob: Pauschalbeitrag Krankenversicherunggewerbliche Minijobs, gesetzlich versichert | 17,5 % statt 13 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %). Privathaushalte bleiben bei 5 %. | ab 01.01.2027 | § 249b SGB V, geändert durch BGBl. 2026 I Nr. 228 |
| MindestausbildungsvergütungAusbildungsbeginn im Jahr 2027 | 764 € im 1., 902 € im 2., 1.031 € im 3., 1.070 € im 4. LehrjahrAusbildungsvergütung 2027 im Detail | Beginn 01.01. bis 31.12.2027 | § 17 BBiG, Bekanntmachung 2027 |
| Degressive Abschreibungbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens | Bis zu 30 % im Jahr, höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung | Anschaffung 01.07.2025 bis 31.12.2027 | § 7 Abs. 2 EStG |
| Aufbewahrung von BuchungsbelegenRechnungen, Quittungen, Kontoauszüge | 8 statt 10 Jahre. Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare bleiben bei 10 Jahren. | seit 01.01.2025 | § 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB, § 14b UStG |
| KleinunternehmergrenzeUmsatzsteuer | Höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr | seit 01.01.2025 | § 19 UStG |
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026 Rechnungen an andere inländische Unternehmen als E-Rechnung nach der Norm EN 16931 ausstellen. Ab 1. Januar 2028 gilt das für fast alle Unternehmen. Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer. Alle Details stehen in unserem Beitrag E-Rechnung ab 2027: Wer ausstellen muss.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2027 14,60 € brutto je Stunde. Seit 1. Januar 2026 gelten 13,90 €. Festgelegt ist der Betrag in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Er gilt für Volljährige und für Minderjährige mit abgeschlossener Berufsausbildung. Für Auszubildende gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Die Minijob-Grenze steigt am 1. Januar 2027 von 603 € auf 633 € im Monat. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: 130 Stunden mal Mindestlohn, geteilt durch drei, auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Wer einen Minijobber mit fester Stundenzahl beschäftigt, sollte prüfen, ob der Verdienst mit dem höheren Stundenlohn unter der neuen Grenze bleibt. Für gewerbliche Minijobs steigt außerdem der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auf 17,5 Prozent. Mehr dazu im Beitrag Minijobs 2027.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2027?
Für Ausbildungen, die 2027 beginnen, beträgt die Mindestvergütung 764 € im ersten Lehrjahr, 902 € im zweiten, 1.031 € im dritten und 1.070 € im vierten. Maßgeblich ist das Jahr des Ausbildungsbeginns. Bei Tarifbindung hat die tarifliche Vergütung Vorrang. Mehr dazu im Beitrag Ausbildungsvergütung 2027.
Bis wann gilt die degressive Abschreibung von 30 Prozent?
Bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, dürfen degressiv mit bis zu 30 Prozent im Jahr abgeschrieben werden. Höchstens zulässig ist das Dreifache der linearen Abschreibung. Für Anschaffungen ab 2028 ist nach heutigem Stand keine degressive Abschreibung mehr vorgesehen. Betriebe mit einem Gewinn von höchstens 200.000 € im Vorjahr können weiterhin die Sonderabschreibung und den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG nutzen.
Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?
Rechnungen und andere Buchungsbelege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden, nicht mehr zehn. Die Verkürzung gilt für alle Belege, deren Frist am 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufen war. Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und Eröffnungsbilanzen bleiben bei zehn Jahren. E-Rechnungen sind im Originalformat aufzubewahren.
Wer ist Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz erzielt. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, fällt ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, Umsatzsteuer an. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.